
Streit um Liedtexte
GEMA siegt vor Münchner Landgericht gegen OpenAI
Die Wiedergabe von Liedtexten durch die KI ChatGPT verletzt das Urheberrecht. Mit dieser Entscheidung gab das Landgericht München der Klage des Musikrechteverwerters GEMA recht. Für ChatGPT-Betreiber OpenAI könnte das Urteil europaweite Folgen haben.







